Konformitätserklärung der TeamBank AG Nürnberg zur Barrierefreiheit für die TeamBank Webseite sowie das Serviceportal der TeamBank
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für nachfolgend gelistete digitale Anwendungen/Portale die mit der Dienstleistung TeamBank an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind:
- TeamBank Webseite (https://www.teambank.de/)
- TeamBank Serviceportal (https://login.teambank.de)
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass folgende Dokumente/Websites/Medien von der Geltung dieser Konformitätserklärung ausgeschlossen sind:
- PDF-Dokumente: Digitale PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- E-Mail-Verkehr: Service-E-Mails sowie werbliche E-Mails sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Inhalte von Drittanbietern: Externe Inhalte, z.B. eingebettete Widgets, ID-Now, SMS-Tan liegen in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Drittanbieter.
Einleitung
Wir bemühen uns, alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen und unsere digitalen Anwendungen/Portale, die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, bestmöglich für alle Menschen zugänglich zu machen. In dieser Erklärung zeigen wir, was wir tun, damit unsere Websites und Anwendungen barrierefrei sind. Dabei halten wir uns an die Regeln des European Accessibility Act (EAA) und an die WCAG-Richtlinien.
Die TeamBank AG setzt sich für Inklusion und Barrierefreiheit ein. Unser Ziel ist es, dass alle Nutzerinnen und Nutzer – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – unseren Services selbstständig und ohne Hindernisse nutzen können.
Wir zeigen, wie wir die Anforderungen der folgenden Gesetze und Normen erfüllen:
- European Accessibility Act
- EN 301 549
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Wir überprüfen diese Erklärung regelmäßig, während wir uns weiter verbessern.
Bewertung TeamBank Webseite
Diese Erklärung zur Website teambank.de wurde am 15.05.2026 erstellt auf Basis eines durch unabhängige Experten durchgeführten Audits.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit dem BFSG
C.9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
C.9.1.2.2 Untertitel (voraufgezeichnet)
Einige voraufgezeichnete Audioinhalte verfügen nicht über synchronisierte Untertitel;
C.9.1.3.1 Info und Beziehungen
In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
C.9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
C.9.2.2.2 Unterbrechungen pausieren, stoppen, verstecken
Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
C.9.2.4.2 Seiten-Titel
Einige Webseiten haben keine Titel, die das Thema oder den Zweck beschreiben;
C.9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
C.9.2.4.4 Link-Zweck (im Kontext)
Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
C.9.2.5.3 Bezeichnung im Namen
Bei einigen Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der von Hilsmitteln vorgelesene Name nicht den Text, der visuell dargestellt wird;
C.9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten…), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
Nicht-Web-Dokumente
Einige Nicht-Web-Dokumente (z. B. PDFs) sind möglicherweise nicht vollständig konform. Um eine barrierefreie Version anzufordern, nutzen Sie bitte den in dieser Erklärung zur Barrierefreiheit angegebenen Feedback-Mechanismus.
Nachfolgende Maßnahmen setzen wir zusätzlich um:
- Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten machen wir barrierefrei: alle Social Media Kanäle/Beiträge – im Rahmen der von der Plattform zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Hier gestalten wir bereits jetzt alles Neue so gut wie möglich barrierefrei (Videos, Reels, Farbkontraste).
Bewertung TeamBank Serviceportal
Viele Inhalte sind bereits barrierefrei umgesetzt worden, es bestehen weiterhin Barrieren an vereinzelten Stellen unserer digitalen Anwendungen/Portale. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives)
Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte.
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships)
Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose)
Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden.
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum))
Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben.
1.4.5 Bilder von Text (Images of Text)
Wenn die Technologie, die verwendet wird, visuelle Darstellungen von Text unterstützt, wird Text anstelle von Bildern von Text verwendet, um die gleiche visuelle Darstellung zu erzielen, außer in den folgenden Fällen:
Anpassbar: Das Bild von Text kann visuell angepasst werden, um die Anforderungen der Benutzer zu erfüllen.
Wesentlich: Ein bestimmtes Bild von Text ist für die Informationen, die übermittelt werden, wesentlich.
Hinweis: Logos (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) gelten als wesentlich.
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast)
Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein.
2.1.1 Tastatur (Keyboard)
Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein.
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled)
Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben.
2.4.3 Fokusreihenfolge (Focus Order)
Die Fokusreihenfolge muss so sein, dass sie den Benutzern hilft, Inhalte und Funktionen zu navigieren.
2.4.5 Mehrere Wege (Multiple Ways)
Mehrere Wege müssen bereitgestellt werden, um eine Webseite innerhalb einer Sammlung von Webseiten zu finden.
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels)
Überschriften und Beschriftungen beschreiben das Thema oder den Zweck.
2.4.7 Fokus sichtbar (Focus Visible)
Jede Benutzerschnittstellenkomponente, die eine Tastaturbedienung erfordert, hat einen sichtbaren Fokusindikator. Dies bedeutet, dass wenn eine Komponente den Fokus erhält, dieser Fokus visuell erkennbar ist, sodass Benutzer leicht sehen können, welche Komponente aktuell aktiv ist.
3.1.1 Sprache der Seite (Language of Page)
Die Standardsprache des Inhalts muss programmgesteuert bestimmt werden können. Dies bedeutet, dass die Hauptsprache der Webseite oder des Dokuments im Code angegeben werden muss, damit unterstützende Technologien wie Screenreader die richtige Sprache verwenden können.
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification)
Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden.
3.3.7 Fehlervermeidung (Legal, Financial, Data) (Error Prevention (Legal, Financial, Data))
Für Webseiten, die rechtliche Verpflichtungen, finanzielle Transaktionen oder die Änderung oder Löschung von Benutzerdaten beinhalten, müssen mindestens eine der folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
Reversibilität: Die Aktion kann vom Benutzer rückgängig gemacht werden.
Überprüfung: Die Eingaben des Benutzers werden auf Fehler überprüft und der Benutzer erhält die Möglichkeit, diese zu korrigieren.
Bestätigung: Der Benutzer erhält die Möglichkeit, die Eingaben zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor die endgültige Übermittlung erfolgt.
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value)
Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können.
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages)
Statusmeldungen müssen programmgesteuert bestimmt werden können, sodass sie von unterstützenden Technologien ohne den Fokus zu ändern, präsentiert werden können. Dies bedeutet, dass dynamische Änderungen auf der Seite, die den Status oder das Ergebnis einer Aktion anzeigen, für Screenreader und andere assistive Technologien erkennbar sein müssen.
Prüfmethoden
Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, wurden durch eine externe Expertenagentur auf Barrierefreiheit über ein Audit getestet. Notwendige Anpassungen aus den Audits wurden bereits umgesetzt oder werden gerade vorgenommen. Weitere künftige Prüfverfahren und interne Regelungen zum Thema sollen unseren Kunden perspektivisch eine bestmöglich barrierefreie Userexperience ermöglichen.
- Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- Telefon: +49 (0) 30 18 527-2805
- E-Mail: schlichtungsstelle@bgg.de
Aktualität der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.03.2025 erstellt und zuletzt am 22.05.2026 aktualisiert.