Konformitätserklärung der TeamBank AG Nürnberg zur Barrierefreiheit für das Serviceportal der TeamBank sowie die TeamBank-Webseite
Stand: 06.03.2025
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für nachfolgend gelistete digitale Anwendungen/Portale die mit der Dienstleistung TeamBank an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind:
– TeamBank Serviceportal (https://login.teambank.de) – komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG 2.2 Level A und AA bis zum 28.06.2025)
– TeamBank Webseite (https://www.teambank.de/) – komplett barrierefrei gemäß BFSG (WCAG 2.2 Level A und AA bis zum 28.06.2025)
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass folgende Dokumente/Websites/Medien von der Geltung dieser Konformitätserklärung ausgeschlossen sind:
- PDF-Dokumente: Digitale PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- E-Mail-Verkehr: Service-E-Mails sowie werbliche E-Mails sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Inhalte von Drittanbietern: Externe Inhalte, z.B. eingebettete Widgets, ID-Now, SMS-Tan liegen in der Verantwortlichkeit der jeweiligen Drittanbieter.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Wir bemühen uns, alle Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zu erfüllen und unsere digitalen Anwendungen/Portale, die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, bestmöglich für alle Menschen zugänglich zu machen. Die Umsetzung basiert auf den im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz genannten WCAG 2.2 (Konformitätslevel A und AA).
Bewertung der Barrierefreiheitsanforderungen
Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, erfüllen die Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz teilweise.
Viele Inhalte sind bereits barrierefrei umgesetzt worden, es bestehen weiterhin Barrieren an vereinzelten Stellen unserer digitalen Anwendungen/Portale.
TeamBank Serviceportal
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives)
Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte.
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships)
Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden
1.3.5 Identifizierung des Zweckes (Identify Purpose)
Der Zweck von Benutzerschnittstellenkomponenten, Symbolen und Regionen kann durch Software bestimmt werden.
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum))
Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben.
1.4.5 Bilder von Text (Images of Text)
Wenn die Technologie, die verwendet wird, visuelle Darstellungen von Text unterstützt, wird Text anstelle von Bildern von Text verwendet, um die gleiche visuelle Darstellung zu erzielen, außer in den folgenden Fällen:
Anpassbar: Das Bild von Text kann visuell angepasst werden, um die Anforderungen der Benutzer zu erfüllen.
Wesentlich: Ein bestimmtes Bild von Text ist für die Informationen, die übermittelt werden, wesentlich.
Hinweis: Logos (Text, der Teil eines Logos oder Markennamens ist) gelten als wesentlich.
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast)
Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein.
2.1.1 Tastatur (Keyboard)
Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein.
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled)
Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben.
2.4.3 Fokusreihenfolge (Focus Order)
Die Fokusreihenfolge muss so sein, dass sie den Benutzern hilft, Inhalte und Funktionen zu navigieren.
2.4.5 Mehrere Wege (Multiple Ways)
Mehrere Wege müssen bereitgestellt werden, um eine Webseite innerhalb einer Sammlung von Webseiten zu finden.
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels)
Überschriften und Beschriftungen beschreiben das Thema oder den Zweck.
2.4.7 Fokus sichtbar (Focus Visible)
Jede Benutzerschnittstellenkomponente, die eine Tastaturbedienung erfordert, hat einen sichtbaren Fokusindikator. Dies bedeutet, dass wenn eine Komponente den Fokus erhält, dieser Fokus visuell erkennbar ist, sodass Benutzer leicht sehen können, welche Komponente aktuell aktiv ist.
3.1.1 Sprache der Seite (Language of Page)
Die Standardsprache des Inhalts muss programmgesteuert bestimmt werden können. Dies bedeutet, dass die Hauptsprache der Webseite oder des Dokuments im Code angegeben werden muss, damit unterstützende Technologien wie Screenreader die richtige Sprache verwenden können.
3.3.1 Fehlererkennung (Error Identification)
Fehler müssen identifiziert und dem Benutzer in Textform beschrieben werden.
3.3.7 Fehlervermeidung (Legal, Financial, Data) (Error Prevention (Legal, Financial, Data))
Für Webseiten, die rechtliche Verpflichtungen, finanzielle Transaktionen oder die Änderung oder Löschung von Benutzerdaten beinhalten, müssen mindestens eine der folgenden Maßnahmen ergriffen werden:
Reversibilität: Die Aktion kann vom Benutzer rückgängig gemacht werden.
Überprüfung: Die Eingaben des Benutzers werden auf Fehler überprüft und der Benutzer erhält die Möglichkeit, diese zu korrigieren.
Bestätigung: Der Benutzer erhält die Möglichkeit, die Eingaben zu überprüfen, zu bestätigen und zu korrigieren, bevor die endgültige Übermittlung erfolgt.
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value)
Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können.
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages)
Statusmeldungen müssen programmgesteuert bestimmt werden können, sodass sie von unterstützenden Technologien ohne den Fokus zu ändern, präsentiert werden können. Dies bedeutet, dass dynamische Änderungen auf der Seite, die den Status oder das Ergebnis einer Aktion anzeigen, für Screenreader und andere assistive Technologien erkennbar sein müssen.
TeamBank Webseite
1.1.1 Textalternativen (Text Alternatives)
Bereitstellung von Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte.
1.2.2 Audioinhalte (Captions (pre-recorded)
Für alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien werden Untertitel bereitgestellt.
1.2.3 Audiobeschreibung (Audio description or media alternative)
Für synchronisierte Medien wird eine Alternative für zeitbasierte Medien oder eine Audiobeschreibung des aufgezeichneten Videoinhalts bereitgestellt.
1.2.5 Audiobeschreibung (Audio description)
Für alle vorab aufgezeichneten Videoinhalte in synchronisierten Medien wird eine Audiobeschreibung (Audio description) bereitgestellt.
1.3.1 Informationen und Beziehungen (Info and Relationships)
Informationen, Struktur und Beziehungen müssen durch Software bestimmt oder verfügbar gemacht werden.
1.3.2 Bedeutungsreihenfolge (Meaningful Sequence)
Inhalte müssen in einer sinnvollen Reihenfolge präsentiert werden.
1.4.3 Kontrast (Minimum) (Contrast (Minimum))
Text und Bilder von Text müssen einen ausreichenden Kontrast zum Hintergrund haben.
1.4.4 Textgröße ändern (Resize Text)
Text muss ohne Assistenztechnologie bis zu 200% vergrößert werden können, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen.
1.4.5 Informationsübermittlung Text (Images of text)
Wenn die verwendeten Technologien eine visuelle Darstellung ermöglichen, wird zur Informationsübermittlung Text anstelle von Textbildern verwendet.
1.4.10 (Reflow) Inhalte
Reflow Inhalte müssen ohne Informationsverlust oder Funktionalität umfließen können.
1.4.11 Nicht-Text-Kontrast (Non-Text Contrast)
Der visuelle Kontrast von Benutzeroberflächenkomponenten und grafischen Objekten muss ausreichend sein.
1.4.12 Textabstände (Text Spacing)
Benutzer müssen die Möglichkeit haben, Textabstände anzupassen, ohne dass Inhalte oder Funktionalität verloren gehen.
2.1.1 Tastatur (Keyboard)
Alle Funktionen müssen über eine Tastatur bedienbar sein.
2.2.4 Unterbrechungen (Interruptions)
Unterbrechungen können vom Benutzer verschoben oder unterdrückt werden.
2.4.1 Navigierbare Blöcke (Bypass Blocks)
Bereitstellung von Mechanismen, um Blöcke von Inhalten zu umgehen, die auf mehreren Webseiten wiederholt werden.
2.4.2 Seitenüberschriften (Page Titled)
Webseiten müssen Titel haben, die das Thema oder den Zweck beschreiben.
2.4.3 Fokusreihenfolge (Focus Order)
Die Fokusreihenfolge muss so sein, dass sie den Benutzern hilft, Inhalte und Funktionen zu navigieren.
2.4.4 Linkzweck im Kontext (Link Purpose In Context)
Der Zweck jedes Links muss durch den Linktext oder den Linktext zusammen mit seinem Kontext bestimmt werden können.
2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Headings and Labels)
Überschriften und Beschriftungen beschreiben Thema oder Zweck.
2.4.7 Sichtbarer Fokus (Focus Visible)
Jeder Tastaturbedienbare Benutzeroberflächenkomponente muss einen sichtbaren Fokus haben.
2.4.11 Fokusreihenfolge (Focus Appearance)
Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein und den Anforderungen an die visuelle Darstellung entsprechen.
2.5.1 Zeigergesten (Pointer Gestures)
Funktionen, die durch Mehrpunkt- oder Pfadgesten bedient werden, müssen auch durch einfache Zeigergesten bedient werden können.
2.5.3 Bezeichnung im Namen (Label in Name)
Bei Benutzeroberflächenkomponenten mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der Name den visuell dargestellten Text.
2.5.8 Zeigervermeidung (Pointer Cancellation)
Funktionen, die durch Zeigerereignisse ausgelöst werden, müssen so gestaltet sein, dass sie versehentliche Aktivierungen vermeiden.
3.1.2 Menschliche Sprache (Language of parts)
Die menschliche Sprache jeder Passage oder Phrase im Inhalt kann programmgesteuert bestimmt werden, mit Ausnahme von Eigennamen, Fachbegriffen, Wörtern unbestimmter Sprache und Wörtern oder Phrasen, die Teil der Umgangssprache des unmittelbar umgebenden Textes geworden sind.
4.1.2 Name, Rolle, Wert (Name, Role, Value)
Für alle Benutzeroberflächenkomponenten müssen Name, Rolle und Wert durch Software bestimmt werden können.
4.1.3 Statusmeldungen (Status Messages)
Statusmeldungen müssen durch Software bestimmt werden können, ohne dass der Fokus geändert wird.
Benutzereinstellungen (User preferences)
Das Festlegen von Benutzereinstellungen innerhalb des Inhalts zum Erstellen einer konformen Version ist ein akzeptabler Mechanismus zum Erreichen einer anderen Version, solange die zum Festlegen der Einstellungen verwendete Methode die Barrierefreiheit unterstützt.
Alle oben angeführten notwendigen Anpassungen gemäß der WCAG 2.2 werden bis zum 28.06.2025 behoben sein.
Nachfolgende Maßnahmen setzen wir zusätzlich um:
- Im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten machen wir barrierefrei: alle Social Media Kanäle/Beiträge – im Rahmen der von der Plattform zur Verfügung gestellten Möglichkeiten. Hier gestalten wir bereits jetzt alles Neue so gut wie möglich barrierefrei (Videos, Reels, Farbkontraste).
Prüfmethoden
Unsere digitalen Anwendungen/Portale die an den Endkunden/Verbraucher gerichtet sind, wurden durch eine externe Expertenagentur auf Barrierefreiheit über ein Audit getestet. Notwendige Anpassungen aus den Audits wurden bereits umgesetzt oder werden gerade vorgenommen. Q4 2025 ist eine weitere Vertestung geplant. Weitere künftige Prüfverfahren und interne Regelungen zum Thema sollen unseren Kunden perspektivisch eine bestmöglich barrierefreie Userexperience ermöglichen.
- Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- Telefon: +49 123 987654
- E-Mail: schlichtungsstelle@bgg.de
Aktualität der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06.03.2025 erstellt und zuletzt überprüft.