Die TeamBank ist für ihre KundInnen da – schnell und unbürokratisch

Maßnahmen zur Linderung der Auswirkungen von COVID-19 sind auf den Weg gebracht

Die TeamBank bietet als Kompetenzzentrum für modernes Liquiditätsmanagement ihren KundInnen als faire Partnerin seit langem flexible und unbürokratische Ratenplanänderungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen an. Dabei können – jeweils abhängig von der individuellen finanziellen Situation des/der Kunden/Kundin – folgende Lösungsoptionen in Anspruch genommen werden:

  • Überbrückungsrate (Reduzierung der ursprünglichen Rate um bis zu 50 Prozent): Zur Überbrückung eines reduzierten Einkommens über einen begrenzten Zeitraum
  • Laufzeitverlängerung (bei monatlicher Ratenreduzierung): Bei dauerhaft reduziertem Einkommen
  • Vollständige Ratenstundung: Bei kurzfristig höheren Ausgaben (z. B. aufgrund notwendiger Ersatzbeschaffungen) oder des vollständigen Ausfalls des Einkommens

Als unmittelbare Auswirkung der Coronakrise sind insbesondere aufgrund von Geschäftsschließungen und des Kontaktverbots („Shutdown“) viele Kundinnen und Kunden der TeamBank für eine gewisse Zeit auf Lohnersatzleistungen angewiesen. Um diese Einkommensverluste effektiv abzufedern, empfehlen wir die Inanspruchnahme der Überbrückungsrate: Kundinnen und Kunden der TeamBank können daher ab sofort für bis zu 12 Monate die vertraglich vereinbarte Kreditrate um 50 Prozent reduzieren. Und zwar schnell, unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten. Der Zeitrahmen zur Nutzung der Überbrückungsrate wird somit von 6 auf 12 Monate verdoppelt. Diese Regelung gilt sowohl für den easyCredit als auch den ratenkauf by easyCredit.

Alle oben beschriebenen Maßnahmen (Überbrückungsrate, Laufzeitverlängerung sowie Stundung von 1 oder 2 Monatsraten) kann der Kunde ohne jegliche Nachweise flexibel und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Die Änderungen können ganz einfach online oder per Telefon fallabschließend in die Wege geleitet werden.

Die TeamBank wird darüber hinaus die vom Deutschen Bundestag initiierte erweiterte Stundungsregelung konsequent umsetzen. Bei deren Inanspruchnahme ist gesetzlich geregelt, dass die Zahlungsschwierigkeiten durch die Auswirkungen der Coronakrise bedingt sein müssen und entsprechend nachgewiesen werden. Wir werden diesbezüglich einen Prozess implementieren, bei dem Kundinnen und Kunde den entsprechenden Nachweis (Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes) einreichen kann. Nach individueller Prüfung werden wir die 3-Monatsstundung durchführen. (Einen vollautomatisierten Prozess sehen wir derzeit als nicht zielführend bzw. praktikabel an).

Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass wir in der momentanen Situation aus Kundensicht die Überbrückungsrate als beste Lösung ansehen. Damit kann schnell und ohne zusätzlichen Nachweis und Dokumentationsaufwand die monatliche Ausgabelast individuell reduziert werden. Die TeamBank setzt dabei weiterhin auf ihren umfassenden Beratungsansatz, um gemeinsam im Austausch mit den Kundinnen und Kunden in dieser fordernden Situation die beste Lösung zu erzielen.

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