Bereits im Jahr 2019 etablierten wir ein kompetenzübergreifendes Nachhaltigkeitsmanagement, das unter anderem aus einem festen Arbeitskreis für die Umsetzung konkreter Maßnahmen besteht.
Drei Jahre später, im Jahr 2022, verankerten wir Nachhaltigkeitsaspekte fest in unserer Geschäftsstrategie. Auf Basis der Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) haben wir fünf Fokus-SDGs definiert, die besonders im Einklang mit unseren Geschäftstätigkeiten stehen. Im Mittelpunkt steht dabei SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“. Ergänzend dazu verfolgen wir die SDGs 4 „Hochwertige Bildung“, 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“ sowie 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele“.

Nachhaltigkeitsaspekte sind in ausgewählte Elemente unserer strategischen Unternehmensausrichtung integriert. Sie zeigen sich in der Kundenbeziehung durch verantwortungsbewusste Kreditprozesse und vorausschauendes Risikomanagement; im Geschäftsbetrieb setzen wir Maßnahmen zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs um. Unsere Unternehmenskultur basiert auf genossenschaftlichen Werten und der individuellen Förderung unserer Mitarbeitenden.
Mit verschiedenen Kommunikations- und Engagementmaßnahmen unterstützen wir Aktivitäten, die mit unseren definierten Fokus-SDGs in Zusammenhang stehen. Dabei orientieren wir uns an unserer Geschäftsstrategie und den genossenschaftlichen Grundprinzipien. Im Jahr 2023 nahmen wir Nachhaltigkeitsaspekte als einen Bestandteil in die Markenpositionierung der TeamBank auf.
Ergänzend dazu arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung unseres Nachhaltigkeitsmanagements und nutzen hierfür verschiedene Steuerungs- und Analyseinstrumente.
Die Beachtung von Menschenrechten und Umweltanforderungen ist Bestandteil unserer Unternehmens- und Lieferantenprozesse. Darauf legen wir ganz besonders auch in unseren Lieferketten, d. h. bei unseren Lieferanten, Wert. Eine wichtige Rolle kommt dabei dem Beschwerdeverfahren zu. Betroffene und Beobachter möglicher Menschenrechts- oder Umweltpflichtverletzungen können uns hierüber Hinweise auf Missstände geben und uns so dabei unterstützen, notwendige Maßnahmen einzuleiten. Neben Mitarbeitenden und unmittelbaren Zulieferern steht das Verfahren auch mittelbaren Geschäftspartnern und Dritten offen.